Ombudsperson für die Wissenschaft

Die Ombudsperson für die Wissenschaft ist eine Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungseinrichtung der Universit?t Konstanz.

Sie steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universit?t zur Verfügung. Diese k?nnen sich unmittelbar und unabh?ngig von einer Beteiligung ihrer Vorgesetzten oder der Universit?tsleitung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, deren m?glichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktf?llen an die Ombudsperson wenden, auch anonym. Dies gilt auch für Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben (sogenannte Whistleblower) und dadurch m?glicherweise Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind. Ebenso k?nnen sich eines Fehlverhaltens verd?chtigte Personen an die Ombudsperson wenden.

Alle der Ombudsperson vorgetragenen Anliegen werden grunds?tzlich strikt vertraulich behandelt. Personen, Institutionen oder Leitungsgremien, die nicht direkt betroffen sind, werden von der Ombudsperson nicht informiert. Die Gew?hrleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierten Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falles hinaus.

Grundlagen der Ombudsarbeit sind:

Alternativ zur lokalen Ombudsperson an der Universit?t Konstanz k?nnen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unmittelbar und unabh?ngig von einem Bezug zur DFG an die von der DFG eingesetzten Ombudsperson für die Wissenschaft wenden. Dies kann beispielsweise bei hochschulübergreifenden Anliegen sinnvoll sein.

Die lokale Ombudsperson und auch die von der DFG eingesetzte Ombudsperson beraten, vermitteln und unterstützen. Sie sind keine Einrichtung zur f?rmlichen Untersuchung, Feststellung oder Sanktion von Fehlverhalten. Dafür gibt es an der Universit?t Konstanz und bei der DFG davon getrennte Einrichtungen.

Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten an der Universit?t Konstanz kann jedermann unmittelbar an die Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten richten.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Wissenschaftlichen Integrit?t, Ombudsverfahren und Verfahren im Falle von wissenschaftlichem Fehlverhalten bieten die DFG, die Hochschulrektorenkonferenz sowie der Wissenschaftsrat an.